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Re: Wo bekommt man das TECO D14 Gehäuse in schwarz?

Verfasst: So 20. Okt 2013, 19:51
von Micha
Klaus-Peter hat geschrieben: Jetzt tuts mir richtig leid, dass ich dir den Schweizer empfohlen habe Micha :(
Das ist kein Problem. Zum einen wollte ich sowieso endlich mal wissen wie so ein schwarzes TECO Gehäuse in real aussieht, zum anderen war das Problem eigentlich nur der konkrete Paketdienst. Konnte ja nicht wissen dass GLS ohne Rückfrage die ganzen Zollformalitäten zum Goldpreis übernimmt. Ich werd dem Verkäufer (mit Kopie an GLS) auf jeden Fall noch mal schreiben dass ich diese Praxis nicht ok finde, das ohne Rückfrage so zu handhaben.

Re: Wo bekommt man das TECO D14 Gehäuse in schwarz?

Verfasst: So 20. Okt 2013, 19:56
von Klaus-Peter
Das ist ja schon ein Fall für den Verbraucherschutz ! - Zoll zahlst du ja gar nicht und für die Abfuhr von 8 € Steuern 34,- € Gebühren zu verlangen das kommt mir schon sehr seltsam vor. Boah, was für Abzocker es doch gibt, Pfui Teufel :evil:

Re: Wo bekommt man das TECO D14 Gehäuse in schwarz?

Verfasst: So 20. Okt 2013, 21:45
von Micha
im Robotron-Forum hab ich hier einen Tip von thommy_berlin bekommen dem ich folgen werde:
http://www.robotrontechnik.de/html/foru ... a9b12c27fc
Was der schreibt macht Sinn - wenn man den Paketdienst drauf festnagelt ob er eine Beauftragung für die Abwicklung der Zollformalitäten hat, dann haben die Abzocker schlechte Karten.

Re: Wo bekommt man das TECO D14 Gehäuse in schwarz?

Verfasst: Mo 21. Okt 2013, 17:02
von Klaus-Peter
:DAUMENHOCH :DAUMENHOCH .....gib mal Bescheid wie es ausgeht.

Für Zollabfertigung 19,90€ zu verlangen wo gar kein Zoll anfällt ist schon ein dicker Hund. Ich hab ja auch schon ein paar Mal im Außer - EU - Ausland was bestellt aber sowas hab ich noch nie erlebt.

Re: Wo bekommt man das TECO D14 Gehäuse in schwarz?

Verfasst: Mo 21. Okt 2013, 18:29
von Klaus-Peter
Grade noch im Netz gefunden - man beachte vor allem den letzten Satz:
Die gesetzliche Vertretungsmacht des § 5 Abs. 2 ZollVG greift für all diese Unternehmen nicht. Firmen wie GLS, DPD, FedEx, UPS, DHL ... usw. sind Postdienstleister, also Anbieter von Postdiensten, bzw. Erbringer von Postdienstleistungen. Die Postdienstleistung wird in § 4 Nr. 1 PostG als gewerbsmäßig (= gegen Entgelt) erbrachte Dienstleistung definiert. Im Ergebnis handelt es sich im zollrechtlichen Sinne bei diesen Postdienstleistern lediglich um das Transportunternehmen, also die Spedition. Wenn diese für den Empfänger der Sendung eine Zollanmeldung abgeben und hierbei als Vertreter des Zollanmelders auftreten, benötigen sie eine gesonderte explizite Vollmacht.
Dieses PDF vom Verbaucherschutz ist auch ganz interessant:
http://web.archive.org/web/200601070255 ... m58_03.pdf

Re: Wo bekommt man das TECO D14 Gehäuse in schwarz?

Verfasst: Mo 21. Okt 2013, 19:38
von Klaus-Peter
und noch mehr "Lesestoff" warum man das nicht zahlen muss :mrgreen:

http://www.gummihai.net/2012/12/17/wie- ... -abzocken/